Ein fehlerhafte Impressum zählt vermutlich zu den häufigsten Abmahngründen, die auch Blogger betreffen können. Kein Wunder eigentlich, denn diese Seite ist auch immerhin dazu da, um der Informationspflicht für die Besucher nachzukommen.
In diesem Artikel möchte ich dich daher aufklären, was alles in dein Impressum rein muss, damit du mit diesem Kapitel guten Gewissens abschließen kannst.
Diese 6 Angaben müssen unbedingt ins Impressum
Die grundsätzlichen Informationen über dich bzw. dein Unternehmen sind die ersten Dinge, die in dein Impressum eingefügt werden müssen:
- Name und Anschrift. Wenn du den Blog als Privatperson betreibst, dann muss dein vollständiger Name, sowie deine vollständige Anschrift enthalten sein. Handelt es sich dabei um einen kommerziellen Blog und hast du dazu einen Gewerbeschein, so musst du den Firmennamen und deinen Namen (in Funktion des Inhabers/Geschäftsführers) hinzufügen. Auch die Info, welcher Unternehmensgegenstand vorliegt, kann in diesem Punkt nicht schaden.
- Die Angabe der Rechtsform ist außerdem sehr wichtig. Handelt es sich also um eine GmbH, eine AG oder womöglich ein Kleinunternehmen, so ist das hinzuzufügen.
- Kontaktdaten. Wichtig ist, dass du sämtliche Kontaktdaten aufführst, die vorhanden sind. Telefonnummer und Mailadresse sind eigentlich selbstverständlich. Wenn du kein Fax hast, so schreib das entweder dazu, oder lass den Punkt weg.
- Firmenbuch-, Handelsregister- und UID-Nummer sind Angaben, die nur dann verpflichtend zu machen sind, wenn diese vorhanden sind.
- Gerichtsstand und zuständige Behörde sind ebenfalls verpflichtende Angaben.
- Außerdem musst du einen weiteren Punkt über die Person hinzufügen, die Verantwortlich für den Inhalt deiner Seite ist. Auch, wenn das du selbst bist, muss das noch einmal klar hervorgehen.
Es gibt noch ein paar zusätzliche, notwendige Angaben, wenn es sich zum Beispiel um einen Anbieter von Telemedien oder eine besondere Geschäftsform (GmbH, GbR, AG, …) handelt. Bemühe hierzu am besten Google, denn die individuell nötigen Angaben variieren leicht. Meist ist ein Verantwortlicher einzutragen, genauso darf auch der Hinweis nicht fehlen, dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet, wenn dem so ist.
Darüber hinaus sind stets rechtliche Gegebenheiten zu beachten. In Österreich zum Beispiel sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten, wie etwa die Tätigkeit als Arzt, mit Zusatzangaben im Impressum verbunden. Ein Diplom inklusive der Information, wo dieses erworben wurde, muss darin enthalten sein. Das gilt zum Beispiel auch für Hotelregulationen, oder anderweitige gewerbliche Vorschriften.
Ob der Haftungsausschluss bzw. der Disclaimer, wie er oft auch genannt wird, direkt ans Impressum gehängt, oder auf eine eigene Seite gegeben wird, ist dir überlassen. Vorhanden muss er sein, genauso wie eine Datenschutzerklärung und ggf. AGB, wenn du über deine Website Produkte oder Dienstleistungen zum Verkauf anbietest. Bezüglich eBook Verkauf gilt das nur, wenn du diese direkt über deine Seite mit z.B. WooCommerce verkaufst. Nicht jedoch, wenn du deinen Blog als Werbeplattform dafür nutzt und der Kauf dann über Amazon & Co. erfolgt. Dann bist du im Prinzip nur der Hersteller, nicht aber der Verkäufer.
EU-Vorgabe Informationspflicht zur Streitschlichtung
Dein Impressum muss folgende Information bezüglich der Streitbeilegung enthalten:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr
Formulieren darfst du diesen Satz im Prinzip, wie es dir beliebt. Wichtig ist, dass aus dem Kontext klar hervorgeht, dass es sich hierbei um die Plattform zur Streitbeilegung handelt und dass der Link dazu enthalten sowie aktiviert ist.
Immer Gesetze mehrerer Länder beachten
Bezüglich der gerade erwähnten Zusatzangaben musst du natürlich unbedingt auf sämtliche Länder achten, in denen du als Blogger tätig bist. Mit anderen Worten: Deine Seite wird in Österreich betrieben, aber sie wird auch von deutschsprachigen Personen abgerufen, die woanders leben. Deutschland und Schweiz. Belgien und Liechtenstein womöglich auch noch.
Überprüfe daher regelmäßig, woher deine Besucher kommen und wie es mit den dortigen rechtlichen Gegebenheiten bezüglich der Informations- und Offenlegungspflicht aussieht.
Die häufigsten Fragen zum Blogger Impressum
Wann bin ich impressumspflichtig?
Du musst ein Impressum auf deiner Seite führen, sobald diese einen kommerziellen Zweck erfüllt. Bloggst du rein privat und über Dinge, die dir im Alltag passieren, so unterliegst du dieser Pflicht nicht. Machst du allerdings hin und wieder Produkttests, so brauchst du eines. Laut geltendem Recht überschreitet diese Tätigkeit rein private Interessen.
Grundsätzlich gilt: Im Zweifelsfall immer ein Impressum auf deiner Seite einbinden.
Wo muss ich das Impressum einbinden?
Dein Impressum muss von jeder Seite aus sofort erreichbar sein. In die Seitennavigation darfst du es nur dann geben, wenn diese auch immer bleibt. Gibt es Unterseiten, die sich zwischendurch über die ganze Seite erstrecken, so muss der Impressumslink in die Fußleiste hinein.
Muss ich in sozialen Medien ein Impressum hinzufügen?
Ja. Auch die zu deiner Seite gehörenden Social Media Accounts unterliegen der Impressumspflicht, sofern es sich um eine kommerziell betriebene Seite handelt. Es gilt, dass das Impressum leicht und mit maximal zwei Klicks gefunden werden muss.
Während es jedoch bei Facebook eine eigene Möglichkeit gibt, ein Impressum hinzuzufügen, die bei Twitter und Instagram fehlt, reicht hier vermutlich ein Link, den deine Besucher in die Adressleiste des Browsers kopieren können. Hierzu hat es noch keine genauen Urteile gegeben.
Weiterführende Links zu diesem Thema
- Praktischer Impressumsgenerator von eRecht24
- Praktischer Impressumsgenerator von Firmenwebseiten.at
- Nähere Infos zur Informationspflicht zur Streitschlichtung via Daniel Hagelskamp
- Weiterführende Infos der WKO, gültig für Österreich
- Weiterführende Infos von eRecht24, gültig für Deutschland