Die Abkürzung VG Wort steht für die Verwertungsgesellschaft Wort. Die Zentrale sitzt in München und dafür zuständig, die Tantieme der Rechte der Zweitverwertung an Werken der Sprache in der Bundesrepublik. Mitglied in der VG Wort können Übersetzer und Autoren von dramatischen, schöngeistigen, wissenschaftlichen oder journalistischen Texten sein. Diese müssen von dem Urheber der Texte Online oder durch eine Meldekarte bei der Gesellschaft angemeldet werden. Seit dem Jahr 2007 werden von der VG Wort auch Texte aus dem Internet berücksichtigt, was bedeutet, dass auch Blogger Tantieme berechtigt sind. Allerdings ist die Umsetzung nicht immer ganz unkompliziert.
Es geht um Geld
Autoren, die für Seiten im Internet Schreiben, werden in der Regel von dem Betreiber der Internetseite vergütet. Journalisten, die freiberuflich schreiben, werden beispielsweise von Ihrem Verlag vergütet. Durch das Urhebergesetzt ergeben sich allerdings auch noch verschiedene weitere Zahlungsansprüche, die viele Autoren links liegen lassen oder sie gar nicht kennen. Denn die VG Wort erhebt Gebühren von Scanner, Fax, Drucker, und Kopiererherstellern, sowie Anbietern von Brenngeräten für DVD und CD. Da diese Mediengeräte immer häufiger auch mit Online Texten arbeiten, ergibt sich daraus in gewissen Fällen ein Tantiemeanspruch. Diese werden heute offiziell aufgezeichnet und ausgezahlt.
Wie Vorgehen?
Damit ein Autor für seine Online Texte Tantieme erhält, muss dieser sich bei der VG Wort anmelden. Nach der Anmeldung erhält er eine Nummer, die zur Abrechnung benötigt wird. Auch fest angestellte Autoren und Journalisten können dabei Tantieme bekommen, es beschränkt sich hier nicht nur auf freie Autoren. Wie in Deutschland üblich ist dies recht viel Papierkram.
Die Abrechnungsmethode der VG Wort, welche am gängigsten ist, nennt sich METIS, dies ist die Abkürzung für Meldesystem für Texte auf Internetseiten. Hier werden Zählpixel zu Grunde gelegt, welche von dem Betreiber der Seite in jeden veröffentlichten Text eingesetzt werden. Die VG Wort kann dadurch genau nachhalten, wie oft ein Online Text abgerufen wurde.
Es ist etwas kompliziert, für Autoren im Internet von der Vergütung der VG Wort zu profitieren. Der Einstieg gelingt immer über die Webseite des METIS Meldesystems. Hier werden wichtige Informationen zu den aktuellen Arten der Ausschüttung gegeben. Diese sind in der Regel das Zählmarken Verfahren oder dadurch, dass die bereits publizierten Texte auf den Server von VG Wort geladen werden.
Besonders das erstgenannte Verfahren ist für Blogger wichtig, wenn diese mit eigenen Servern arbeiten. Die Zählmarke wird hier im HTML Code der jeweiligen Seite eingefügt. Das Problem ist allerdings, dass diese Codes nur von der VG Wort selbst verteilt werden können. Sie müssen also explizit angefragt werden und anschließend manuell eingearbeitet werden. Wer WordPress verwendet sollte auf Plugins wie Prosodia zurück greifen.
Wenn dann die entsprechenden Zugriffszahlen für das Jahr erreicht wurden, muss man die Texte nochmals einreichen. Dieses Verfahren ist etwas aufwendig, gerade wenn man mehrere Texte und Zählmarken hat. Zum Glück ist dies nur einmal nötig und im Folgejahr muss nur noch ein auf übernehmen geklickt werden.
Fazit
Doch die Arbeit lohnt sich, denn hier können gut und gerne schöne Summen zusammenkommen. In Jahr 2008-2018 gab es für Online Texte, die bis zu 3000 Mal angeklickt wurden, Zahlungen von bis zu 30 Euro, bei mehr als 3000 Aufrufen sogar 40 Euro. Die Autoren erhalten davon einen gewissen Anteil, der Rest ist eine Servicegebühr. Viele Blogs wie etwa dieser Reiseblog spielen so im Jahr ein nettes Zubrot ein.