Abmahnung

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Eine Abmahnung ist so ziemlich der größte Alptraum eines Bloggers, denn es ist in der Regel stets mit einem großen Batzen Geld verbunden, den man dafür dann locker machen darf.

Ein solches Schreiben stammt in der Regel von einem Anwalt und bezieht sich auf eine Rechtsverletzung. Zu den häufigsten Abmahngründen für Blogger zählen:

  • Die unerlaubte Nutzung von fremden Bildern (mehr zur Bildnutzung auf Blogs findest du hier)
  • Eine fehlende Werbekennzeichnung (mehr zur richtigen Werbekennzeichnung findest du hier)
  • Eine falsch durchgeführte Kundenakquise (mehr zur abmahnungsfreien Kundenakquise findest du hier)
  • Fehlende oder falsch umgesetzte Punkte bezüglich der DSGVO (dazu findest du hier mehr)
  • Fehlende oder falsche Angaben im Impressum (auch dazu gibt es einen eigenen Artikel, den findest du hier)
  • Unzulässige Meinungsäußerung oder auch die Behauptung von falschen, nicht belegbaren Tatsachen

Wenn auch bei dir mal eine Abmahnung eingeht, solltest du nicht gleich den Kopf in den Sand stecken und panisch werden. Im Grunde handelt es sich dabei zunächst einmal um eine sogenannte strafbewerhrte Unterlassungserklärung, du hast also gegen geltendes Recht verstoßen und sollst das zukünfigt unterlassen.

Da es aber immer mehr Leute gibt, die ein richtiges Gewerbe daraus gemacht haben, reihenweise Blogger abzumahnen, solltest du das Schreiben stets überprüfen, ob es überhaupt den Tatsachen entspricht. Zieh am besten auch einen auf das Internetrecht und damit auf Blogs spezialisierten Anwalt hinzu.

Eine Abmahnung darf man natürlich nicht mit einer Abstrafung seitens Google verwechseln! Bei einer solchen Abstrafung handelt es sich um den Verstoß der Google-Nutzerbedingungen, die vom Suchgiganten damit bestraft werden, dass die Seite entweder wesentlich schlechter rankt oder ganz aus dem Suchindex genommen wurde. Hierzu erhält man eine Benachrichtigung in der Google Search Console.

Mit welcher Summe ist zu rechnen?

Es kommt immer ganz darauf an, warum genau die Abmahnung ausgestellt worden ist. Bei einem unerlaubt genutzten Bild wird zum Beispiel die Lizenzgebühr erhoben.

Außerdem kommen immer Anwaltskosen hinzu, was also schnell einmal zu einer Summe im höheren dreistelligen oder auch niedrigen vierstelligen Bereich liegen kann. Geht es um eine Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht (also z.B. eine fehlende Werbekennzeichnung oder auch eine unrechtmäßige Kundenakquise), wird der Betrag auch schnell mal vierstellig.

Als Blogger sollte man daher geltendes Recht keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen und sich an die Vorgaben halten. Mehr zu den einzelnen Themen findest du in meiner Kategorie über Rechtliches für Blogger.