So oder so ähnlich sehen viele Mails aus, die immer wieder bei uns Bloggern eingehen. Man möchte einen, selbstverständlich nicht werbend klingenden, Blogeintrag veröffentlichen. Dieser solle dann mit einem Link zu einer Glücksspielseite bestückt werden, kann je nach Wunsch selbst verfasst werden (wie großzügig!) oder wird auch direkt geliefert. Er muss auch gar nichts mit Glücksspiel oder Sportwetten zu tun haben!
Lies dir alles zum Thema richtige Werbekennzeichnung am besten hier durch.
Ich widme mich in diesem Artikel für dich nun dem Thema, ob denn Glücksspielwerbung auf deinem Blog überhaupt legal wäre.
Casinowerbung ist in Österreich ein heikles Thema
In Österreich haben wir ein sogenanntes Glücksspielmonopol. Einzig win2day, Tochterfirma der österr. CASAG/Lotterien-Gruppe hat im Moment eine aufrechte Lizenz für Online-Glücksspiele und darf damit auch als einzige Werbung schalten.
Wer also seinen Blog aus Österreich betreibt, unterliegt auch dem österreichischen Gesetz.
Seitens des zuständigen Ministeriums heißt es zu Casinowerbung im Onlinebereich folgendes:
Unter die Strafbestimmung fällt auch das Bewerben von verbotenem Glücksspiel sowie die Ermöglichung der Bewerbung. Das betrifft mangels Konzession auch die Werbung für ausländische Glücksspielanbieter.
An dieser Stelle sei aber erwähnt, dass das österreichische Glücksspielmonopol seitens des europäischen Gerichtshofs als unionsrechtswidrig erachtet wird. Nationale Gerichte bestätigten dies bereits, als es im Jahr 2016 darum ging, ob sich die Online-Version der Krone-Zeitung für Casinowerbung strafbar gemacht hat. (Quelle)
In Österreich trennt man Sportwetten von Glücksspielen
Nun ist es aber so, dass in Österreich rein theoretisch Werbung für Sportwetten gemacht werden, denn es erfolgt von Gesetzes wegen eine Trennung zwischen diesen und dem richtigen Glücksspiel.
Aber – und nun kommt das große Aber – nur dann, wenn eine Sportwette nicht mehr als zehn Wetten kombiniert. Ab dann werden sie von den Bundesbehörden reguliert.
Problematisch dabei ist: Fast jede Website, die Sportwetten anbietet, bietet auch diverse Glücksspiele an.
Geldstrafe von bis zu 22.000 Euro Bei Casinowerbung
Seitens der WKO heißt es:
Wer Glücksspiele entgegen den Vorschriften dieses Bundesgesetzes veranstaltet, diese bewirbt oder deren Bewerbung ermöglicht, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 22.000 Euro rechnen.
Verboten ist dabei die Bewerbung oder die Ermöglichung der Bewerbung von ausländischen Glücksspielen. (Quelle)
Casinowerbung ist in Deutschland immer illegal
In Deutschland wiederum gibt es den sogenannten Glücksspielstaatsvertrag, aus dem in § 5 hervorgeht, dass es absolut keine Internetwerbung für Glücksspiele geben darf – unabhängig davon, ob diese legal oder illegal sind!
Der im Web bekannte Rechtsanwalt Christian Solmecke ist in folgendem Video näher auf das Thema eingegangen. Bei 2:35 beginnen die für dich wichtigen Informationen!