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Bildverwendung auf Blogs. Ui, ein sehr pikantes Thema. Besonders, wenn ich mir Modeblogs ansehe, muss ich mir immer fast schon verzweifelnd auf meine Lippe beißen. Hier wird die Straße zum Laufsteg. Was wirklich toll ist – und ich finde es mutig, denn mir wäre nicht wohl dabei, dass mir alle dabei zusehen, wie ich unzählige Male fotografiert werde. Nein, das Problem liegt eigentlich wo anders: Es sind die Leute, die sonst noch auf den Fotos zu sehen sind.
Die Rechtslage zur Bildverwendung auf Blogs
Nebenher ist jedes Bild grundsätzlich einmal urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet für dich: Machst du hübsche Fotos und stellst diese auf deinen Blog, darf die nicht einfach jeder ohne Zustimmung von dir klauen und weiterverwenden.
Der Mensch verfügt über ein sogenanntes Recht am eigenen Bild. Was bedeutet, dass du die Gesichter von fremden Leuten unkenntlich machen musst, ehe du sie ins Internet stellst. Auch ist es nicht einfach so ohne Weiteres, wenn du Gebäude ablichtest, die vielleicht unter einem gewissen Rechtsschutz stehen und nicht einfach so auf Bildern im Internet (oder auch Büchern) auftauchen dürfen. Ebenso gilt ein gewisses Hausrecht, was bedeutet, dass du nicht einfach Bilder aus den Wohnungen von Freunden, Bekannten & Co. ohne deren Zustimmung veröffentlichen darfst. Auch kann dich das im schlimmsten Fall deinen Job kosten, wenn du ohne nachzudenken überall Selfies machst und sie ins Internet stellst. Denn in nahezu jedem Arbeitsvertrag steht zum Beispiel geschrieben, dass du keine Informationen aus der Arbeit nach außen dringen lassen darfst. Bist du dem Chef ein Dorn im Auge, kann die Veröffentlichung von Diensträumen zur fristlosen Kündigung führen.
Fotografierst du in Parks, auf öffentlich zugänglichen Plätzen und Einrichtungen, die dir das nicht verbieten, dann brauchst du keine Bedenken zu haben. Doch gib in Museen & Co Acht – das Fotografieren kann auch nur für den privaten Gebrauch gestattet sein!
Mögliche Konsequenzen beim Urheberrechtsverstoß
Oftmals wird stark unterschätzt, was für rechtliche Konsequenzen damit verbunden sein können, wenn fremde Bildmaterialien verwendet werden:
- Gerichtliche Abmahnung
- Schadensersatzforderung
- Erstattung der Anwaltskosten kann gerichtlich verlangt werden
So etwas kann unheimlich teuer werden, das muss ich wohl nicht erst erklären. Es ist daher keinesfalls ratsam, Bilder von Pinterest, Facebook, Instagram, Google & Co einfach zu speichern und auf den Blog zu spielen. Wobei das Speichern selbst noch nicht strafrechtlich negativ aufscheint. Das darf jeder tun, wie er möchte. Bei Stars und anderen berühmten Persönlichkeiten, wie zum Beispiel YouTubern verhält es sich übrigens anders. Hier handelt es sich nämlich um in der Öffentlichkeit stehende Personen. Da ist das Recht am eigenen Bild ein wenig anders gelagert. Hier musst du aber natürlich trotzdem noch auf die Verwendungsrechte achten.
Verwendungsrecht ist nicht gleich Bearbeitungsrecht!
Jemand erteilt dir die Erlaubnis, seine Bilder zu verwenden? Klasse! Aber Vorsicht. Du darfst sie daher nicht automatisch abändern. Jede Veränderung von Helligkeit, Farben und dergleichen wäre aber ein solches. Kläre daher ausdrücklich im Vorhinein ab, was genehmigt wird und was nicht.
Auch darfst du nicht einfach fremde Bilder verwenden, die du als gut gemeinte Gegenleistung mit Angabe zur Quelle verlinkst. Wenn der Urheber das bemerkt, hat er zwar die Möglichkeit, Milde walten zu lassen und dich bloß aufzufordern, es runterzunehmen. Aber er muss das nicht tun und kann, wie schon erklärt, direkt den harten Weg über Anwalt, Abmahnung & Co. gehen.
Datenbanken: Diese Bilder darfst du kostenlos nutzen
Mittlerweile kommt aber immer mehr Rettung auf uns alle zu. Viele kostenfreie Bilddatenbanken und auch begnadete Fotografen bieten ihre Fotos ganz öffentlich an. Du kannst sie oft über eine Spende via PayPal oder dergleichen unterstützen, aber es besteht keine Verpflichtung. Hier sind ein paar solcher Datenbanken, die ich selbst auch immer wieder gerne nutze:
Was gilt es für dich zu überprüfen, bevor du ein fremdes Bild verwenden darfst?
- Betreibst du deinen Blog kommerziell, dann: Ist das Bild auch für kommerzielle Nutzung freigegeben?
- Ist vielleicht die Nutzung in sozialen Netzwerken verboten?
- Will der Urheber gekennzeichnet werden? (Creative Commons ist nicht gleich CC0!)
- Darfst du das Foto bearbeiten oder nur verwenden?
- Liegt eine Verwendungsbeschränkung vor? Wenn ja, für welche Branchen? Fällt dein Blog hierunter?
Bedenke hier allerdings unbedingt, dass dir keine Garantie vorliegt, ob wirklich sämtliche Nutzungsrechte der Bilder an die Datenbanken abgetreten worden sind. Eine Verwendung von den wirklich großen Seiten, wie Pixabay oder Stockfiles eine ist, geschieht also auf eigene Gefahr.
Auch kann es dir jederzeit – selbst bei eigenen Fotos – passieren, dass du sonstige Markenrechte verletzt. Vielleicht möchte die Marke XY nicht auf deinem Blog auftauchen.
Was kannst du tun, damit dir keine Abmahnung passiert?
Zunächst natürlich: Selbst Bilder machen. Denn nicht einmal auf kostenpflichtigen Fotoplattformen ist man vollkommen davor geschützt. Möchtest du dennoch fremde Bilder nutzen, klick dich einmal durch die obige Linkliste durch. Hier sind einige Blogs dabei, die von den Websitebetreibern selbst erstellt worden sind. Diese geben hier direkt an, dass die Bilder verwendet werden dürfen.
Du minimierst das Abmahnrisiko ganz stark, wenn du:
- die HTML Seite, auf der das Bild, der Autor und die Lizenzinfo angegeben ist, mit Datum bei dir ablegst.
- den Urheber kontaktierst, ihn um freie Nutzung fragst und diese Mail bei dir ablegst.
Sei dir aber im Klaren darüber, dass eine Abmahnung nie gänzlich ausgeschlossen werden kann. Auch bei eigenen Bildern beachte folgendes, um das Risiko so gering wie möglich zu halten: Keine Personen ohne ihre Zustimmung abbilden bzw. diese Bilder veröffentlichen. Achte auf die Rechte Dritter und von Gebäuden und dass keine Markenrechte verletzt werden.
“Ich kenne übrigens jemanden, der jemanden kennt…
…und der wurde wegen der Verwendung von einem Bild von Pixabay abgemahnt!” Liest man immer öfter, aber im Prinzip wird alles tatsächlich sehr hochgeschaukelt. Simon Steinberger, Mitbegründer von Pixabay weiß darüber nämlich zu berichten, dass keine solchen Fälle bekannt seien. (Gefunden in den Kommentaren dieses Webworker Beitrags) Auch in den Terms von Pixabay wird zum Beispiel klar festgehalten:
Sie sind für Ihre hochgeladenen Inhalte verantwortlich und garantieren, dass Sie alle Rechte am Bild, die für eine weltweite, kostenlose, unwiderrufliche und zeitlich unbegrenzte Nutzung erforderlich sind, besitzen und diese – sofern gesetzlich möglich – abtreten und/oder weitergeben. Hierzu gehören insbesondere gültige Modelverträge, Fotografiererlaubnis, sowie weitere Lizenzen und Rechte Dritter.
Als Blogger Filmbilder und Buchcover verwenden
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass auch Blogger Zugriff auf Bildmaterial haben können, welches der Presse zur Verfügung gestellt wird. Allerdings bedarf es viel Arbeit und der vorherigen Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Verlag bzw. der jeweiligen Filmproduktionsfirma, um in einen dementsprechenden Verteiler zu gelangen. Hierzu aber gleich noch mehr.
Auch bei der Bildnutzung in jenem Bereich gilt, dass jedes einzelne Bild geschützt ist; ganz egal, wie austauschbar es sein mag. Dazu zählen natürlich auch Screenshots und sonstige Bilder, die von Filmen, Serien oder Büchern gemacht wurden. Es ist dabei völlig nebensächlich, ob du das Bild im Vorfeld irgendwo heruntergeladen hast, du selbst einen Screenshot anfertigst oder das Cover abfotografiert wurde. Jedes einzelne dieser Werke ist urheberrechtlich geschützt.
Die Möglichkeit zum Bildzitat
Es gibt gewisse Ausnahmefälle, in denen Blogger legal Bilder von Filmen, Serien und Büchern verwenden dürfen. Neben der Einverständniseinholung seitens des Urhebers besteht dabei die Möglichkeit zum sogenannten Bildzitat.
Um ein Zitatrecht zu gewährleisten, erlaubt es das Urheberrecht grundsätzlich, diese urheberrechtlich geschützten Bilder dann zu nutzen, wenn es in seinem Umfang und durch einen besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
Eine Voraussetzung dafür ist die sogenannte Belegfunktion. Das bedeutet, dass man sich inhaltlich damit auseinandersetzen muss, um das jeweilige Bild nutzen zu dürfen. Das trifft natürlich zunächst einmal auf offizielle Filmplakate, Cover und anderes offizielles Pressematerial zu.
Dann muss man an dieser Stelle natürlich klar festhalten, dass ein reines Film- oder Buchcover völlig ausreichend ist, um eine Review über das Werk zu erstellen. Du bist also nicht dazu gezwungen, einzelne Seiten aus einem Buch abzuscannen, das du deinen Lesern näherbringen möchtest oder gar Screenshots anzubieten, damit man sich als Seitenbesucher genauer mit diesem Werk auseinandersetzen kann. Dein geschriebenes Wort sollte schließlich noch immer im Mittelpunkt stehen und einen Eindruck darüber gewähren, ob man sich Film oder Buch selbst auch ansehen möchte.
Rein dazu, um durch Film- oder Serienbilder den Blogbeitrag besser auflockern zu können und ihn lesbarer zu machen, möchte man natürlich das ein oder andere Bild trotzdem verwenden. Hier sieht das Urheberrechtsgesetz weiterhin fest:
Wenn aber die Vorgaben des Zitats rechts aus § 51 UrhG eingehalten werden, also auch ein hinreichender Quellenhinweis auf der Webseite erscheint, ist die Verwendung des Filmfotos auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers zulässig.
So formuliert es zumindest Dr. Carsten Ulbrich, Rechtsanwalt und dementsprechend ein Experte für Internetrecht.
Wie muss dieser Bildnachweis aussehen?
Werden zusätzlich zum Pressematerial noch einzelne Screenshots von Filmen, Serien oder auch Ausschnitte aus Büchern zur Verfügung gestellt, so braucht es einen expliziten Bildnachweis.
Dieser setzt sich daraus zusammen, dass der vollständige Titel sowie der Urheber entsprechend genannt werden. Im Falle eines Film also der Name des vollständigen Werks, sowie sein(e) Produktionsunternehmen.
Trotz allem ist Vorsicht beim Verwenden von Filmbildern geboten. Große Produktionsunternehmen verfügen über eigene Mediendatenbanken, in denen unterschiedlichstes Material für genau solche Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Um hier allerdings einen Zugriff zu erhalten, reicht es meist nicht, nur Blogger zu sein. Ursprünglich sind sie für Journalisten und klassische Pressepublikationen angedacht. Die meisten Studios und Verleiher nehmen Blogger in dieser Hinsicht überhaupt nicht wahr.
Am Ende kann ich dir nur empfehlen, dass du es einfach einmal versuchst und die einzelnen Inhaber diese Medienserver kontaktierst. Sie können dir genauer erklären, worauf du alles zugreifen darfst.
Die einzelnen Medienserver der großen Anbieter findest du hier:
Als Blogger Videospielmitschnitte nutzen
YouTuber und Twich-Streamer machen es vor, Bloggern ziehen immer häufiger nach. Screenshots hier, kleine Mitschnitte da. Aber darf man das eigentlich?
Im Prinzip gilt auch hier das ganz normale Urheberrechtsgesetz. Warum es trotzdem so häufig vorkommt, ist schnell erklärt: Für die Spielehersteller ist das eine sehr gute kostenlose Werbung und daher tolerieren sie das in der Regel. Das ist natürlich trotzdem kein Garant, dass nicht das ein oder andere Anwaltsschreiben bei dir reinflattern könnte.
Sonderfall Fair Use Prinzip
Zu guter Letzt gibt es noch das sogenannte Fair Use Prinzip, das es zum Beispiel einer Website zur Berichterstattung erlaubt, offizielles Bildmaterial zu verwenden.
Nehmen wir als Beispiel einen Blog, der News über Promis bringt. Wenn es nun um den Release eines neuen Musikalbums geht, darf man nach dem Fair Use Prinzip ein offizielles Foto von demjenigen verwenden, sofern seine Agentur oder er selbst so etwas zur Verfügung stellt. Das ist immerhin im Interesse des Künstlers, da er durch solche offiziellen Bilder definieren kann, wie er in der Berichterstattung dargestellt wird.
Fair Use greift aber nicht, wenn boshafte Gerüchte über denjenigen verbreitet werden! Man muss wirklich Berichterstattung ausüben, Kritik üben oder ähnliches. Einfach nur eine Gossipseite rechtfertigt den Einsatz davon nicht.