Inhaltsverzeichnis
Mit Unternehmen Kooperationen für Geld einzugehen ist für viele Blogger der Traum schlechthin. Oftmals das Ziel, worauf überhaupt hingearbeitet wird. Denn es ist schließlich eine sehr effektive Art und Weise, mit seinem Leben und Geschichten daraus die eigenen Leser anzusprechen und letzten Endes auch noch dafür bezahlt zu werden. Aber abgesehen davon, dass stets die Frage im Raum steht, wie denn eigentlich nun der Wert des Blogs berechnet werden soll, geht es oft um Eines: Warum sollten Blogger gratis kooperieren?
Ich allerdings drehe den Spieß um und zeige dir nun verschiedene Gründe auf, warum es durchaus seinen Sinn hat, dafür Geld zu verlangen.
1. Du betreibst den Blog nicht nur für dich
Alles andere, was du nun gegenteilig in diesem Zusammenhang denkst, schreibst oder sagst, ist eine glatte Lüge an dich selbst. Beachte bitte die Wortkombination “nicht ausschließlich”. Wäre das nämlich so, dann hättest du ein Tagebuch, das irgendwo seinen hübschen Platz hat, in dem du alles reinschreibst, was dich bedrückt. Aber stattdessen bloggst du. Entweder, weil du deine Rezepte in die Welt tragen willst, weil du dich mit anderen Menschen austauschen möchtest oder vielleicht deine tollen Fotografien herzeigen willst. Das sind alles völlig legitime Gründe.
Natürlich – gehen wir das Ganze nun auf eine tiefsinnige Art und Weise an, dann tust du das für dich. Die daraus resultierende Aufmerksamkeit erhältst du für dein eigenes Seelenwohl. Doch wenn du beim Betreiben eines Blogs bloß darauf setzt, was du möchtest, wie du dabei empfindest und ob es mit deinen Wünschen einhergeht, dann wird deine Reichweite denkbar klein bleiben. Jeder Blogger, der darüber nachdenkt, mit einem Unternehmen zu kooperieren, muss diesen Schritt hinter sich gelassen haben. Ansonsten wirkt er nur in den seltensten Fällen glaubwürdig und/oder bietet seinen Lesern keinen Mehrwert. Im schlimmsten Fall trifft beides zu.
Selbst, wenn du einen reinen Rezensions- oder Testblog betreibst, so dient dies anderen Personen, um aus dem von dir gewonnenen Wissen einen Vorteil zu ziehen. Das ist der Punkt, an dem es endet, dass der Blog rein für dich da ist und er sich an niemand anderes richtet.
2. Dein Blog ist eine Werbefläche
So wie mittlerweile fast alles, was Teil unserer gewohnten Umgebung ist. Werbeflächen sind kostbar und jeder potentielle Kooperationspartner, der dich so darstellt, als müsstest du schon glücklich sein, überhaupt mit ihm zusammenarbeiten zu dürfen, nutzt dein Unwissen darüber aus.
In einem Blogeintrag steckt viel Arbeit. Schöne Bilder, Texterstellung, die Planung des Ganzen. Der durchschnittliche Stundensatz eines Dienstleisters – egal welcher Branche – beträgt zwischen 60 und 150€. Lass dir das einfach Mal durch den Kopf gehen.
3. Warenwert ist nicht Produktwert!
“Wir möchten dir ein unschlagbares Angebot machen. Eine Kooperation mit uns! Du erhältst einen gratis Stiftebecher im Wert von 20€ für einen Artikel inkl. 2 Do-Follow-Links.”
Geh dieses unschlagbare Angebot ein und du wirst zunächst einmal von Google schlechter gerankt, weil Do-Follow-Links hart entgegengewirkt wird. Der nächste Punkt ist, dass du ein Produkt erhältst, das dieses Unternehmen für die genannten 20€ verkauft – eingekauft wird es aber um deutlich weniger. Vielleicht 5€. Oder womöglich noch weniger.
Sofern es sich nicht um ein tatsächlich handgemachtes Produkt handelt, dessen Produzenten man in der Szene gut kennt oder sonst etwas, hat dieser Warenwert kaum etwas zu sagen. Und selbst dann rate ich nicht dazu, kein Geld dafür zu verlangen.
4. Reichweite ist kein Argument
Denn selbst der kleinste Blog stellt eine Werbefläche dar. Mehr gibt es zu diesem Punkt gar nicht zu sagen.
5. Würdest du das Produkt auch ohne Koop kaufen?
Sei ehrlich mit dir selbst. In zumindest sieben von zehn Fällen ist die Antwort auf diese Frage ein nein.
6. Das Produkt wirkt sich genauso auf deine Steuern aus
Aus steuerlicher Sicht stellen Gratisprodukte ein Sachgeschenk dar. Für dich ist das also eine Einnahme und daher auch als solche zu versteuern! Selbst, wenn du sie im Anschluss nur privat nutzt, sind sie nach den gesetzlichen Vorgaben in deiner Buchhaltung zu erfassen. Erhalten hast du die Sachen schließlich in deiner selbständigen Tätigkeit als Blogger.
- Bei Reisen gilt der Gegenwert der Reise als deine Einnahme.
- Kostenfreie Produkte werden anhand ihres Anschaffungspreises berechnet.
- Gebrauchte kostenfreie Produkte werden anhand des Verkaufspreises berechnet, den der Gegenstand zur Zeit der Überlassung in seinem Zustand erzielt hätte.
Nur, wenn du die Produkte im Anschluss wieder an den Kunden zurückschickst, bleibt es steuerfrei.
Übrigens gilt das auch für Produkte, die dir unaufgefordert zugesendet werden! Wenn du sie zeitnah zurücksendest, gelten sie als wirtschaftlich nicht zugeflossen, genauso wie die nach der Zusammenarbeit zurückgesendeten Produkte. Aber auch die Nachweise über das Zurücksenden musst du in deiner Buchhaltung aufbewahren.