Inhaltsverzeichnis
- 1. Unter der Kleinunternehmergrenze bleiben
- 2. Schreib alles ab, was geht, um Steuern zu sparen
- 3. Beschenk deine Kunden
- 4. Ziehe Ausgaben nach Möglichkeit vor
- 5. Gewinne ins nächste Jahr verschieben
- 6. Sponsorings und Spenden aus dem Betriebsvermögen heraus
- 7. Sonderausgaben geltend machen
- 8. Rechtsform wechseln zum Steuern sparen
- 9. Nur geringfügige Sachgeschenke annehmen
- 10. Bilde dich fort, um Steuern zu sparen
- 11. Krankheitskosten geltend machen
- 12. Außergewöhnliche Belastungen
Hach, Buchhaltung. Eines meiner Lieblingsthemen. Nicht. Aber ich glaube, so geht es wohl jedem Selbständigen. Man will sich einfach lieber seinem üblichen Tagesgeschäft widmen, als all den Papierkram und die Rechnerei zu erledigen. Sei es drum, erledigt werden muss es nunmal. Damit dir das Thema in Zukunft bedeutend leichter fällt, habe ich dir hier mal ein paar tolle Tipps zusammengeschrieben, wie du ganz legal Steuern sparen kannst.
1. Unter der Kleinunternehmergrenze bleiben
Wer in der Kleinunternehmergrenze bleibt, tut sich insofern leichter, weil er keine Umsatzsteuer bezahlen muss. Da es sich dabei um einen Durchlaufposten handelt, gibt es zwar grundsätzlich keine Probleme, um den Betrag aufzubringen. Aber in der Übergangsphase ist es ziemlich schwierig, die eigenen Preise zu erhöhen und dem Kunden zu verkaufen, dass er nun zusätzlich MwSt. zu bezahlen hat.
Viele Selbständige gehen daher in dieser Übergangsphase dazu über, die Preise beizubehalten und einfach den Steuersatz aus der eigenen Tasche zu tragen.
Dann lieber so lange wie möglich unter der Kleinunternehmergrenze bleiben und sich gebührend darauf vorbereiten und allmählich die Preise erhöhen, ohne dabei Kunden zu verlieren!
Ich habe letztens schon darüber geschrieben, was sich mit der aktuellen Steuerreform für Selbständige verändern wird. Die Kleinunternehmergrenze beträgt ab 2020 dementsprechend 35.000 €. Da dies als Nettobetrag gilt, dürfen Selbständige also bis zu 42.000 € erwirtschaften und gelten dabei noch als Kleinunternehmer.
Wenn du knapp an dieser Summe vorbeischrammst, dann besorg dir eine UID-Nr. und schreib so viele Rechnungen wie möglich per Reverse Charge an. Dadurch ergeht die Steuerschuld innerhalb der EU an den Leistungsempfänger und die so erwirtschafteten Summen werden nicht in diesem Betrag einberechnet. Die darfst du also zusätzlich dazu erwirtschaften.
2. Schreib alles ab, was geht, um Steuern zu sparen
Du willst deine Einkommensteuer senken? Als Blogger brauchst du ein kleines Homeoffice, du benötigst Strom für deine Arbeitsgeräte, hast einen Drucker, einen Laptop, eine Kamera und und und… All das darfst du abschreiben. Geh einfach mal durch, was auf dich zutrifft:
- Arbeitsraum: Das ist umso leichter, wenn du einen eigenen Raum als Büro nutzt. Du rechnest dessen Raum von der Wohnung raus und schreibst dementsprechend anteilig die Miete davon ab. Selbiges gilt für den Strom, auch hiervon darfst du einen Teil abschreiben.
- Internet: Dein Internet nutzt du in der Regel nicht ausschließlich beruflich, denn du wirst auch eine Zeit auf YouTube & Co. verbringen und dort dann eben in deiner Freizeit abhängen. Deshalb darfst du also einen Anteil deiner Internetrechnung abschreiben. Teilst du es dir mit einer zweiten Person, schreibst du ein Viertel ab, ansonsten kannst du die Hälfte der Rechnung abschreiben.
- Telefonrechnung: Mit dem Smartphone sieht es wiederum anders aus. Hier ist es glaubhaft, dass man es in erster Linie beruflich nutzt, daher kannst du die Rechnung dazu in der Regel vollständig abschreiben.
- PC, Laptop & andere Geräte: Auch deine Arbeitsgeräte kannst du, sofern du sie überwiegend geschäftlich nutzt, vollständig abschreiben. Beachte hier unbedingt die Grenzwerte für geringwertige Wirtschaftsgüter!
- Fremdleistungen: Webspace, Domain, Maildienst, Microsoft Office, Dropbox, OneDrice etc. pp. All diese Dienste darfst du vollständig abschreiben, wenn du sie für dein Business nutzt.
- Postgebühren: Gehst du bei längeren Kooperationen Verträge ein, dann musst du diese per Post verschicken. Heb dir die Rechnungen davon auf und
- Büromaterialien: Druckerpapier und -tinte, Büroutensilien wie Notizblöcke, Stifte und so weiter darfst du auch alles abschreiben.
- Weitere Arbeitsmaterialien: Du weißt selbst am besten, was du alles kaufst, um dein Business am Laufen zu halten. Bist du Foodblogger, dann darfst du die Zutaten für deine Rezepte abschreiben und so weiter. Spiel das Beispiel einfach weiter durch und schreib alles auf, was du einkaufst, um deinen Blog zu betreiben. Und ja, das bedeutet natürlich auch, dass du als Buchblogger all die Bücher abschreiben darfst, die du rein dazu liest, um dein Business am Leben zu erhalten.
- Reisekosten: Besitzt du ein Auto und nutzt du es gleichermaßen privat wie geschäftlich, führst du ein Fahrtenbuch und kannst die Kosten anteilig abschreiben. Ansonsten kannst du die Kosten deiner Geschäftsreisen geltend machen, damit also Hotelkosten, Verköstigung/Geschäftsessen und Tickets von öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Taxirechnungen.
- Werbekosten: Platzierst du Social Media Werbung oder betreibst du Search Engine Marketing? Das sind Werbekosten, die du selbstverständlich abschreiben darfst.
3. Beschenk deine Kunden
Kundengeschenke darfst du steuerlich geltend machen. Wenn es also zum Jahresende hingeht und du weißt, dass du Betrag X unbedingt noch ausgeben solltest, um nicht in die nächste Steuerklasse zu rutschen und am Ende mehr bezahlen zu müssen, dann kaufst du deinen wichtigsten Kunden ein Weihnachtsgeschenk.
Beachte dabei, dass es eine Grenze von 35 € pro Kunden und Jahr gibt.
4. Ziehe Ausgaben nach Möglichkeit vor
Brauchst du zum Beispiel einen neuen Bürostuhl oder vielleicht etwas Büromaterial? Bestell es noch im aktuellen Jahr, wenn es dir dabei hilft, deinen Gewinn zu senken. Das senkt im Endeffekt auch deine Einkommensteuer, weil es weniger zu besteuern gibt!
Wichtig: Es reicht nicht, wenn die Rechnung noch im laufenden Jahr eingeht. Auch die Zahlung muss vor dem 31. Dezember geleistet werden.
5. Gewinne ins nächste Jahr verschieben
Wenn es dir beim Steuern sparen hilft und dir dadurch kein großes Loch in die Finanzen gerissen wird, kannst du Gewinne auch ins neue Jahr verschieben. Auch Gewinnverschiebung im Fachjargon genannt.
Wie das im Detail funktioniert, wird dir auf sevDesk erklärt.
6. Sponsorings und Spenden aus dem Betriebsvermögen heraus
Spenden, die du aus deinem Betriebsvermögen aufbringst (dazu zählen unter Umständen auch Sponsorings von zum Beispiel Veranstaltungen aus deiner Branche), können bei richtigen Voraussetzungen abgesetzt werden. Wichtig ist, dass maximal 10 % des Gewinns vom laufenden Wirtschaftsjahr steuerlich dafür abgesetzt werden können. Als Obergrenze gilt dabei stets der Gewinn vor der Berücksichtigung des Gewinnfreibetrags.
7. Sonderausgaben geltend machen
Kirchenbeiträge oder auch Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung können abgeschrieben werden. Letztere wird genauso behandelt, wie zum Beispiel die Beiträge für die SVA, was das Buchungskonto betrifft.
8. Rechtsform wechseln zum Steuern sparen
Zeichnet sich ein rapider Aufstieg deines Umsatzes ab, der auch in naher Zukunft so bleiben wird, dann überlege, die Rechtsform zu wechseln. Etwa zu einer GmbH, denn hier ist eine hohe Einlage zu tätigen und die sind mit hohen Prozentsätzen zu besteuern. Außerdem kannst du in einer GmbH dein eigenes Gehalt mitsamt Altersvorsorge von den Betriebsausgaben absetzen.
9. Nur geringfügige Sachgeschenke annehmen
Steuerfrei sind Sachgeschenke nur dann, wenn Anschaffung und Herstellung den Wert von 10 € nicht übersteigen. Dann gilt das erhaltene Produkt noch als Werbegeschenk. Alles, was darüber hinaus geht, muss korrekt versteuert werden und als Sachwert abgeschrieben werden.
10. Bilde dich fort, um Steuern zu sparen
Fortbildungskosten dürfen abgeschrieben werden. Es muss nicht immer ein Seminar sein, auch Fachlektüre fällt hierunter und darf daher entsprechend geltend gemacht werden.
11. Krankheitskosten geltend machen
Hast du im laufenden Jahr eine Behandlung vornehmen lassen müssen, die dir von der Kasse nicht übernommen wurde, darfst du die selbstgetragenen Kosten geltend machen. Absetzbar sind dabei im Prinzip alle Kosten, die nicht zurückerstattet wurden. Unter gewissen Umständen trifft das auch auf alternativmedizinische Maßnahmen zu.
12. Außergewöhnliche Belastungen
Todesfälle in der Familie bringen Begräbniskosten mit sich. Musst du diese tragen – wenn auch nur zum Teil – kannst du das in der Regel steuerlich absetzen.
Auch Katastrophenschäden an Haus, Auto & Co. können abgesetzt werden. Beachte hierbei allerdings, dass zum Teil eine Deckelung durch z.B. Versicherungen vorgegeben ist.
Ja, ich weiß, das ist ein bisschen makaber, aber da sich das trotzdem mildernd auf den zu zahlenden Steuerbetrag auswirken kann, sollte es in dieser Auflistung Erwähnung finden.